Feuerschutz

Feuerschutz
Feuerunterstützung

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Feu|er|schutz 〈m. 1 od.; -es; unz.〉 Schutzmaßnahmen, -vorrichtungen gegen Brandgefahr

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Feu|er|schutz, der <o. Pl.>:
1.
a) Schutz gegen Feuer (3);
b) Gesamtheit aller Einrichtungen u. Maßnahmen gegen die Gefahr eines Brandes.
2. (Militär) Schutz durch den Einsatz von Feuerwaffen, mit dem militärische Operationen gedeckt werden:
jmdm. F. geben.

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Feuerschutz,
 
1) Bautechnik: Brandschutzmaßnahmen zur Sicherung von Bauwerken durch die Verwendung von Baustoffen oder Bauteilen, die gegenüber Feuereinwirkung eine gewünschte Widerstandsfähigkeit besitzen. Baustoffe werden in verschiedene Klassen eingeteilt: in nichtbrennbare (A) und brennbare (B); diese wiederum in schwer (B 1), normal (B 2) und leicht (B 3) entflammbare Baustoffe.
 
Bauteile werden einem Brandversuch unterworfen, wobei sie innerhalb einer vorgegebenen Zeit den Durchgang des Feuers verhindern, ihre raumabschließende Funktion behalten und unter der rechnerischen Gebrauchslast nicht zusammenbrechen dürfen; aus der ermittelten Widerstandsdauer (in Minuten) erfolgt eine Einteilung in die Feuerwiderstandsklassen: feuerhemmend (F 30 bis F 60), feuerbeständig (F 90 bis F 120) und hochfeuerbeständig (F 180). Die Feuerwiderstandsklasse kann durch entsprechende Ummantelungen oder Beschichtungen erhöht werden.
 
 2) Militärwesen: Niederhalten des Gegners durch den Einsatz von Feuerwaffen, um ihn am Stören eigener Bewegungen zu hindern.
 
 3) Recht: die Abwehr von Gefahren, welche der Allgemeinheit oder dem Einzelnen durch Schadenfeuer drohen; die Sorge um den Feuerschutz gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden und Kreise. Den Gemeinden obliegt der Feuerschutz innerhalb des Gemeindegebietes. Leistungsschwache Gemeinden können sich zu einem Feuerlöschverband zusammenschließen. Den Kreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des Feuerschutzes. Für die Beratung der Kreise bestehen Feuerschutzausschüsse. Aufgaben des Feuerschutzes, die für mehr als einen Kreis von Bedeutung sind, werden von den Ländern wahrgenommen. Ihnen obliegen v. a. die Einrichtung und Unterhaltung von Feuerwehrschulen. Landesfeuerschutzbehörde ist in der Regel der Landesinnenminister, dem zu seiner fachlichen Beratung ein Feuerschutzbeirat zur Seite steht. Dieser besteht aus Vertretern der freiwilligen und Berufsfeuerwehren, der kommunalen Spitzenverbände und der Versicherungsanstalten.

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Feu|er|schutz, der: 1. a) Schutz gegen ↑Feuer (3); b) Gesamtheit aller Einrichtungen u. Maßnahmen gegen Brandgefahr. 2. (Milit.) Schutz durch den Einsatz von Feuerwaffen, mit dem militärische Operationen gedeckt werden: jmdm. F. geben.

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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